Ihre könnt eure Stimme durch Briefwahl bzw. Briefeintragung (weiter unten) abgeben oder mit der Unterschriftenliste.
Auf einer Unterschriftenliste können direkt mehrere Unterschriften gesammelt werden, zum Beispiel von der ganzen Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen oder Vereinsmitglieder. Das ist einfach und bequem. Die Liste/n werden dann uns übergeben (bitte Nachricht per Mail: info@g9-hamburg.de oder auf der unten angegebenen Adresse an unser Postfach adressiert schicken).
Die Briefeintragung erfolgt individuell, somit muss jede Person ein eigenes Formular ausfüllen und zur Briefeintragungsstelle (auf dem Dokument angegeben) zurück schicken. Ein Formular = eine Stimme.
Beides ist möglich. Die Unterschriftenlisten gehen direkt zu uns zurück, die Briefwahlunterlage landet in der zuständigen Briefeintragungsstelle.
Bild anklicken zum Download der Unterschriftenliste
Wahlberechtigte Einwohner Hamburgs ab 16 Jahren dürfen unterschreiben.
Wir benötigen eine originale Unterschrift. Sie darf nicht elektronisch erfolgen!
Ihr könnt die Liste hier runterladen. Wir holen sie dann gerne ab oder ihr schickt uns die Liste zu!
Jede Unterschrift ist wertvoll für uns, und wir bedanken uns schon im Vorwege!
Wir fordern ein zeitgemäß reformiertes G9 an den allgemeinbildenden Gymnasien in Hamburg
Fast alle Bundesländer, die damals von G9 auf G8 umstellten, haben nach anhaltender Kritik die Reform teilweise oder ganz wieder zurückgenommen.
Einige Bundesländer haben bereits vor der Pandemie auf G9 umgestellt (Bayern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland). Baden-Württemberg wird 2025 nun auch unter grün-schwarzer Regierung G9 einführen. Damit tritt auch der letzte Flächenstaat, der damals G8 eingeführt hat, nun die Kehrtwende an.
Begibt sich Hamburg nun in die Isolation? (Newsletter zur Abkehr von G8: 21b76612-c1ee-46b7-ba33-921257f27823)
Durch das Verbleiben in der G8-Struktur werden Hamburger Gymnasiasten bundesweit schlechter gestellt als andere Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler, die wieder unter G9-Bedingungen lernen dürfen. Dennoch bewerben sie sich nach dem Abitur sowohl national als auch international auf dieselben Studien- und Ausbildungsplätze - teilweise noch minderjährig.
Durch die Bestrebungen eines national vergleichbaren Abiturs entsteht für die Hamburger Gymnasiasten ein klarer Wettbewerbsnachteil!
In Hamburg haben wir nicht nur ein Jahr weniger Zeit für die soziale und psychische Reife, sondern auch deutlich weniger Wochenstunden als die meisten anderen Bundesländer, die wieder G9 eingeführt haben.
Wir haben unsere Forderung für eine Übergangslösung angepasst, nachdem wir festgestellt haben, dass wir das Schulsystem mit der schnellstmöglichen Umsetzung für alles Klassenstufen überlastet hätten. Wir möchten flexible und individuelle Lösungen für die Kinder zusammen mit den Schulen finden und die Schulen durch eine zu abrupte Umsetzung des G9-Gestzes nicht überlasten. Das heißt, dass das G9 Gesetz ab Klasse 5 umgesetzt wird und durch langsames Hochwachsen eine Anpassung der Strukturen und Ressourcen ermöglicht. Aber auch die Kinder in höheren Jahrgängen sollen von individuelle Möglichkeiten profitieren!
Unsere Übergangsregelung lehnt sich an die bis vor kurzem praktizierten Möglichkeiten der freiwilligen Klassenwiederholungen durch die Coronapandemie an. Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten nun wieder die alten Regelungen. Die Umsetzbarkeit ist dadurch jedoch erprobt und hielt flexible Optionen für Schülerinnen und Schüler bereit. Warum kann diese Möglichkeit nicht weiter angeboten werden? Hamburg geht wieder zurück zu "Fördern statt Wiederholen" und nimmt dadurch den Raum für flexible Lösungen.
Die jetzige starre Struktur lässt keinen Raum für kindgerechte, individuelle Lösungen. Ein Schulformwechsel ist lediglich nach Klasse 6 und Klasse 10 vorgesehen und das Wiederholen einer Klassenstufe ist seit der Einführung von G8 abgeschafft (mit Ausnahme der "Corona-Regelungen", die bis letztes Jahr galten). Kinder die in der hochverdichteten Mittelstufe (mit 34 Wochenstunden - zuzüglich Zeitaufwand für Klassenarbeiten, Projektarbeiten und Tests) Schwierigkeiten entwickeln, werden bis einschließlich Klasse 10 durch das System gezogen. Mangelhaften Leistungen soll durch zusätzlichen Förderunterricht entgegengewirkt werden (und das bei 34 Wochenstunden). Viele Eltern, die es sich leisten können, versuchen privat Nachhilfe zu organisieren. Das wird von uns deutlich kritisiert, denn nicht das Portemonnaie sollte entscheiden, wer sich das Gymnasium leisten kann. Unser Schulsystem sollte unseren Kindern Zeit zum Vertiefen der Inhalte geben. In Hamburger Gymnasien wird derzeit nicht nur komprimierter Lernstoff vermittelt. Die Lerninhalte werden ein Jahr früher als in Stadtteilschulen oder unter G9 unterrichtet, wenn die Kinder von der Entwicklung her die Inhalte oftmals noch nicht verstehen können. Wir fordern deshalb auch eine durchgehende Durchlässigkeit des Schulsystems, sodass die Kinder auch in der Mittelstufe die Schulform wechseln oder auch die Klassenstufe wiederholen dürfen. Hier muss nach individuellen Lösungen gesucht werden.
Der Stundenplan ist bereits hochverdichtet. Aber die neuen Vorgaben der Kultusministerkonferenz haben klare bundesweite Vorgaben gestellt. Nur wie soll zum Beispiel Informatik in der sowieso schon eng getakteten Stundentafel untergebracht werden? Andere Bundesländer haben deutliche mehr Luft durch die erhöhte Wochenstundenzahl (Bayern bspw. 285 Wochenstunden // Hamburg 265 Wochenstunden) und einen entzerrten Schultag unter G9. Damit und mit vielen anderen Vorgaben der KMK werden die Gymnasien allein gelassen. Newsletter "Ist das Kunst, - oder kann das weg?" 5cb3edb7-6c53-4cb1-ad28-000f05dd7d09
Die Wahlfreiheit, ob G8 am Gymnasium oder neun Jahre an der Stadtteilschule, sehen wir nicht gegeben, denn immerhin wurde über 600 Schülern der Erstwunsch, an einer Stadtteilschule oder Campusschule der Wahl angenommen zu werden, versagt. Genügend Plätze für die theoretische Wahlfreiheit sind in der Praxis nicht vorhanden. (Newsletter zur Wahlfreiheit: 8f83c7da-f9e7-4182-b823-3a22331dfeb5)
NEUE FLYER FÜR DAS VOLKSBEGEHREN
Ab sofort kann unser Volksbegehren durch Briefeintragung unterstützt werden.
Jede Eintragung muss den Vor- und Familiennamen, das Geburtsjahr, die Wohnanschrift und die Unterschrift der eintragungsberechtigten Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung enthalten.
Es kann hier direkt ausgedruckt werden. Dann bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original zurück schicken an die zentrale Briefeintragungsstelle oder alternativ direkt dort abgeben. Jede Person muss ein eigenes Formular ausfüllen.
Das Eintragungsformular muss im Original bis zum Ende der Eintragungsfrist- den 30.09.2024 - bei der Briefeintragungsstelle vorliegen. Der Poststempel reicht nicht. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
Keinen Drucker? Kein Problem.
Falls Du keinen Drucker zur Verfügung hast, kannst Du die Briefeintragung per Mail beantragen. Dazu an folgende Adresse eine E-Mail schicken mit Deinem vollständigen Namen und Adresse:
vb-g-9-hamburg@hamburg-nord.hamburg.de
Du erhältst dann das Eintragungsformular nebst Freiumschlag zugeschickt, es muss von Dir ausgefüllt UND unterschieben werden - dann ab in die Post. Es muss bis zum 30. September im Original bei der Briefeintragungsstelle (Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7, 20627 Hamburg) eingegangen sein. Das Datum des Poststempels reicht nicht.
Überarbeitung des Artikel 2 : Übergangsregelung
Wir haben unsere Forderung für eine Übergangslösung angepasst. Wir möchten flexible und individuelle Lösungen für die Kinder zusammen mit den Schulen finden und die Schulen durch eine zu abrupte Umsetzung des G9-Gestzes nicht überlasten. Das heißt, dass das G9 Gesetz ab Klasse 5 umgesetzt wird und durch langsames Hochwachsen eine Anpassung der Strukturen und Ressourcen ermöglicht. Aber auch die Kinder in höheren Jahrgängen sollen von individuelle Möglichkeiten profitieren!
Unsere Übergangsregelung lehnt sich an die bis vor kurzem praktizierten Möglichkeiten der freiwilligen Klassenwiederholungen durch die Coronapandemie an. Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten nun wieder die alten Regelungen. Die Umsetzbarkeit ist dadurch jedoch erprobt und hielt flexible Optionen für Schülerinnen und Schüler bereit. Warum kann diese Möglichkeit nicht weiter angeboten werden? Hamburg geht wieder zurück zu "Fördern statt Wiederholen" und nimmt dadurch den Raum für flexible Lösungen.
Wir gehen noch einen Schritt weiter und möchten die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen auch zwischen den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ermöglichen.
Auszug aus der neuen Übergangsregelung // vollständige Begründung kann im Gesetzestext nachgelesen werden.
§ 17 Abs. 1 HmbSG und § 42 Abs. 5 HmbSG in der Fassung dieses Gesetzes ist auf diejenigen Schüler:innen anzuwenden, die ab dem Schuljahr des Inkrafttretens dieses Gesetzes in eine 5. Klasse aufgenommen werden. Schüler:innen, die im Schuljahr des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Klassen 6 bis 10 besuchen, haben die Möglichkeit, eine Jahrgangsstufe zu wiederholen.
Zudem wird eine Durchlässigkeit zwischen den Jahrgangstufen 7 bis 10 gefordert, sodass Schülerinnen und Schüler zum Ende eines jeden Schuljahres auf eine andere Schulform wechseln können - nicht nur nach Klasse 6 und nach Klasse 10.
Gebt unseren Kindern mehr Zeit zum Lernen! Wir fordern Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität für alle Abiturienten und Abiturientinnen, um Hamburg zukunftsfähig zu machen.
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